Steuern auf inflationsgeschützte Wertpapiere: Was Anlegerinnen und Anleger wissen sollten
5. April 2026
Formulare, Freibeträge, Abgeltungssteuer – ein Labyrinth aus Regeln, das den Alltag vieler Anlegerinnen und Anleger prägt. Doch wer sich den steuerlichen Details inflationsgeschützter Wertpapiere stellt, kann mit etwas Überblick das Beste für sich herausholen.
Steuerliche Grundlagen: Kupon, Inflationsausgleich und mehr
Wer inflationsgeschützte Wertpapiere hält, begegnet schnell steuerlichen Besonderheiten. Anders als bei klassischen Anleihen müssen nicht nur die jährlichen Kuponzahlungen, sondern auch die inflationsbedingten Wertsteigerungen versteuert werden. In Deutschland werden beide Ertragskomponenten als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der gesamte zugeflossene Betrag im jeweiligen Jahr. Wichtig: Auch thesaurierte, also nicht ausgezahlte, Beträge können steuerlich relevant werden – je nach Struktur des Wertpapiers. Transparenz ist der Schlüssel, denn nur wer alle Komponenten kennt, kann steuerliche Überraschungen vermeiden.